"Wenn ich Geld sage, dann meine ich damit jene Materie, die auf dem Weg zum Finanzamt flüchtig unsere Finger streift."

Karl Farkas (1893 - 1971), österreichischer Kabarretist



Neuigkeiten


Ausschlussfrist für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bis 31. März 2011 verlängert


Der EU-Ministerrat hat nach Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer beschlossen, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Die Ausschlussfrist endet somit erst am 31. März 2011.


Elektronische Bilanz


Übergangsfrist für Einführung wird um ein Jahr verlängert


Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat am 4. November 2010 (Pressemitteilung Nr. 251/2010) wie folgt informiert:
"Baden-Württemberg hat sich auf Bundesebene mit seiner Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische Bilanz durchgesetzt. Die Frist zur Einführung wird um ein Jahr verlängert.
Zunächst war geplant, die Betriebe schon im nächsten Jahr zur Abgabe einer elektronischen Bilanz zu verpflichten. Erst Ende dieses Jahres werden die Vorschriften zur elektronischen Bilanz konkretisiert.
Danach blieben den Betrieben nur wenige Wochen, um ihr Buchungssystem umzustellen. Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne ist eine Umstellung schwer zu realisieren. Die nun gewählte spätere Einführung der neuen Bilanz ermöglicht außerdem eine Pilotphase. Bevor ein solches System in der Fläche angewandt wird, sollten ausgewählte Betriebe dieses testen können," so Finanzminister Stächele.

Stand 17.11.2010




Hinweis zur Lohnsteuerkarte 2010 und ihre Gültigkeit für 2011


Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte


Der für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgegebene Übergang auf die elektronischen Lohnsteuerkarte (ElsterLohn II) wird erst für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2012 möglich sein. Die gesetzliche Absicherung der Folgewirkungen aus der Terminverschiebung für das Lohnsteuerverfahren 2011, etwa die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 sowie der eingetragenen Lohnsteuerfreibeträge sind dem Jahressteuergesetz 2010 vorbehalten, die ergänzenden Verwaltungsanweisungen hierzu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011.

Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte erfolgt nach geltender Gesetzeslage letztmalig für das Jahr 2010. Für das Übergangsjahr 2011 muss deshalb der Lohnsteuerabzug bis zur Realisierung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ohne neue Lohnsteuerkarte erfolgen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist vom Gesetzgeber in 52b EStG i. d. Entwurfsfassung des JStG 2010 beabsichtigt. Danach hat die Steuerkarte 2010 mit den eingetragenen Besteuerungsmerkmalen und Freibeträgen auch für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ab 1.1.2011 bis zur Einführung von ElsterLohn II weiter Gültigkeit.

Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien enthalten hierzu den ergänzenden Hinweis, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 nach Ablauf des Jahres nicht vernichten darf. Er muss sie während des fortbestehenden Dienstverhältnisses beim Lohnkonto aufbewahren bzw. bei Beendigung der Beschäftigung an den Arbeitnehmer herausgeben.

Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 für Zeiträume ab 1.1.2011 ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 beantragen, wenn keine Papierlohnsteuerkarte 2010 mehr vorhanden ist, z. B. bei Verlust der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. bei beruflichen Wiedereinsteigern.

Mein Tipp: Besorgen Sie sich noch 2010 eine Lohnsteuerkarte bei der zuständigen Gemeinde.

Stand 05.11.2010


Mit freundlichen Grüßen,