"Wenn ich Geld sage, dann meine ich damit jene Materie,
die auf dem Weg zum Finanzamt flüchtig unsere Finger streift."
Karl Farkas (1893 - 1971), österreichischer Kabarretist
Neuigkeiten
Ausschlussfrist für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bis 31. März 2011 verlängert
Der EU-Ministerrat hat nach Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer beschlossen, die Frist für die Beantragung von
Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Die Ausschlussfrist endet somit erst am
31. März 2011.
Elektronische Bilanz
Übergangsfrist für Einführung wird um ein Jahr verlängert
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat am 4. November 2010 (Pressemitteilung Nr. 251/2010) wie folgt informiert:
"Baden-Württemberg hat sich auf Bundesebene mit seiner Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische
Bilanz durchgesetzt. Die Frist zur Einführung wird um ein Jahr verlängert.
Zunächst war geplant, die Betriebe schon im nächsten Jahr zur Abgabe einer elektronischen Bilanz zu verpflichten. Erst Ende
dieses Jahres werden die Vorschriften zur elektronischen Bilanz konkretisiert.
Danach blieben den Betrieben nur wenige Wochen, um ihr Buchungssystem umzustellen. Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne ist
eine Umstellung schwer zu realisieren. Die nun gewählte spätere Einführung der neuen Bilanz ermöglicht außerdem eine
Pilotphase. Bevor ein solches System in der Fläche angewandt wird, sollten ausgewählte Betriebe dieses testen können," so
Finanzminister Stächele.
Stand 17.11.2010
Hinweis zur Lohnsteuerkarte 2010 und ihre Gültigkeit für 2011
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Der für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgegebene Übergang auf die elektronischen Lohnsteuerkarte (ElsterLohn II) wird erst für
Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2012 möglich sein. Die gesetzliche Absicherung der Folgewirkungen aus der Terminverschiebung für
das Lohnsteuerverfahren 2011, etwa die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 sowie der eingetragenen Lohnsteuerfreibeträge
sind dem Jahressteuergesetz 2010 vorbehalten, die ergänzenden Verwaltungsanweisungen hierzu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011.
Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte erfolgt nach geltender Gesetzeslage letztmalig für das Jahr 2010. Für das Übergangsjahr
2011 muss deshalb der Lohnsteuerabzug bis zur Realisierung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ohne neue
Lohnsteuerkarte erfolgen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist vom Gesetzgeber in 52b EStG i. d. Entwurfsfassung des
JStG 2010 beabsichtigt. Danach hat die Steuerkarte 2010 mit den eingetragenen Besteuerungsmerkmalen und Freibeträgen
auch für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ab 1.1.2011 bis zur Einführung von ElsterLohn II weiter Gültigkeit.
Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien enthalten hierzu den ergänzenden Hinweis, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010
nach Ablauf des Jahres nicht vernichten darf. Er muss sie während des fortbestehenden Dienstverhältnisses beim Lohnkonto
aufbewahren bzw. bei Beendigung der Beschäftigung an den Arbeitnehmer herausgeben.
Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 für Zeiträume ab 1.1.2011 ist ausschließlich das
Finanzamt zuständig.
Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 beantragen, wenn
keine Papierlohnsteuerkarte 2010 mehr vorhanden ist, z. B. bei Verlust der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. bei beruflichen
Wiedereinsteigern.
Mein Tipp: Besorgen Sie sich noch 2010 eine Lohnsteuerkarte bei der zuständigen Gemeinde.
Stand 05.11.2010
Mit freundlichen Grüßen,

