"Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen - keine Einkommensteuer zu zahlen."
Sir James Dewar (1842 - 1923), schottischer Physiker
Aufbewahrungsfristen
Die grundsätzliche Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt 10 Jahre.
Folgende Unterlagen unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren:
Angebote
Auftragsbestätigungen
Ausfuhrunterlagen
Bestellungen
Briefe
Einfuhrunterlagen
Investitionszulagenanträge
Kostenvoranschläge
Mahnungen und -bescheide
Preislisten
Versand- und Frachtunterlagen
Zollbelege

